Nach dem Gesetz über einen Fonds für Einwegkunststoffe könnten die Hersteller anstelle der Kommunen für die Kosten der Reinigung öffentlicher Räume aufkommen.
In Deutschland steht ein Gesetz kurz vor der Verabschiedung, das die Hersteller zur Zahlung einer Gebühr für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung von Einwegkunststoffen verpflichten würde. Dies sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag, den 2. März, verabschiedet hat.
Nach dem vorgeschlagenen Einweg-Plastikfonds-Gesetz müssen die Hersteller von Produkten wie Plastikflaschen, Bechern und Snackverpackungen in einen staatlichen Fonds einzahlen, der jährlich bis zu 450 Millionen Euro (478,3 Millionen US-Dollar) einbringen könnte.
Das Einwegplastik-Fondsgesetz, das vom Umweltbundesamt (UBA) verwaltet wird, wird den Kommunen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um die Kosten für die Müllsammlung und -reinigung sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen zu decken.
Laut einer Studie des UBA entstehen den Städten und Gemeinden jährlich Kosten in Höhe von bis zu 434 Mio. EUR für die Müllabfuhr und -reinigung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hersteller die Abgabe ab Frühjahr 2025 auf der Grundlage der Art und Menge der im Jahr 2024 verkauften Produkte entrichten sollen. Die Abgabenzahlungen sollen in einen staatlichen Fonds fließen, der vom UBA verwaltet wird und aus dem die Kommunen finanzielle Unterstützung für Reinigungs- und Müllsammelkosten sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen erhalten sollen.
Aufgrund der unklaren Definition des Begriffs „Hersteller“ war es für den Hauptverband des Deutschen Einzelhandels schwierig, die Gesamtkosten zu schätzen, die den Unternehmen entstehen würden.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz wird nun zur Zustimmung an den Bundesrat weitergeleitet. Es wird erwartet, dass der Entwurf am 31. März diskutiert wird.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte bei der Vorstellung des Gesetzes im November vergangenen Jahres:
„Zigarettenstummel, Flaschen, To-Go-Becher und Einweg-Essensverpackungen landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Vermüllungskrise.“
Steffi Lemke hatte das Gesetz mit der Begründung eingebracht:
„Mit diesem neuen Gesetz bekämpfen wir nicht nur die Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung, sondern entlasten auch die Städte und Gemeinden. Der neue Standard sollte wiederverwendbares Plastik sein, nicht Einwegplastik“.
Nach Ansicht von UBA-Präsident Dirk Messner dürfte die Einführung einer neuen Abgabe auf Einwegplastik das Problem der Vermüllung der Umwelt wirksam bekämpfen und Hersteller und Einzelhändler dazu veranlassen, mehr Mehrwegverpackungen anzubieten, insbesondere für häufig verwendete To-Go-Artikel. Er schlug außerdem vor, dass auch die Verbraucher eine Rolle spielen könnten, indem sie beim Einkaufen wiederverwendbare Verpackungen verlangen und die wahllose Entsorgung von Plastikmüll und Zigarettenstummeln in der Landschaft vermeiden.
Im vergangenen Monat wurde Danone in Frankreich von drei Umweltgruppen wegen der Verwendung von Plastik in seiner Lieferkette verklagt. Der Fall wurde von Umweltaktivisten als Ausgangspunkt für Klagen gegen Konsumgüterunternehmen wegen ihres Plastikverbrauchs angesehen.